Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit allem Wissenswerten rund um die Verträge bei TrainingPlus Michael Fabacher in Pirmasens.

Nutzungsumfang:

Der Vertragspartner ist ab Vertragsbeginn berechtigt den Bereich des medizinischen trainingszentrums TrainingPlus während der Öffnungszeiten und nach Voranmeldung zu nutzen Der mtl. Beitrag enthält die z.Zt. gesetzl. MwSt. in Höhe von 19%. Sollte eine Mehrwertsteuererhöhung eintreten, so werden die monatl. Ratenzahlungen auf die dann gültige MwSt. angeglichen. TrainingPlus ist stets bemüht die Terminvergabe nach den Wünschen des Vertragspartners zu ermöglichen. Es besteht keine vertragliche Verpflichtung seitens TrainingPlus Terminwünsche zu erfüllen.
Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Bei Abschluss eines Abos bekommt der Kunde von Training Plus für die Dauer des Vertrages ein Chiparmband zur Verfügung gestellt. Dieses ist nach Ablauf des Vertrages zurückzugeben. Bei Verlust der Chipkarte/Chiparmband wird für den Ersatz 10,- € berechnet.

Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages:

Der Mitgliedsbeitrag für die Gesamtlaufzeit ist bei Vertragsabschluss fällig. Gleichfalls im Voraus sind die Beiträge bei Vertragsverlängerung zu zahlen. Sofern Ratenzahlung vereinbart sind, wird das mtl. Entgelt bis zum 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Befindet sich das Mitglied mehr als einer Monatsrate im Rückstand, so ist TrainingPlus berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich der rückständigen Beiträge einzustellen. Ist das Mitglied schuldhaft mit zwei Monatsraten im Rückstand, so kann TrainingPlus die Ratenzahlungen widerrufen und die gesamten restlichen Mitgliedschaftsbeiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit fällig stellen und einfordern.

Beendigung / Stilllegung / Auszeit der Mitgliedschaft / Laufzeitänderung

Die Mitgliedschaft ist bei Verträgen mit bestimmter Laufzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der im Vertrag genannten Erst-/Mindestlaufzeit schriftlich kündbar. Bei einer Laufzeit von 1 Monat bedarf es keiner expliziten Kündigung. Bei Wegzug, jedoch mind. 30 km vom Trainingszentrum entfernt und nur nach Vorlage einer beglaubigten Umzugs- bzw. Ummeldebescheinigung, kann in beiderseitigem Einvernehmen die Mitgliedschaft vorzeitig beendet werden. Diese wird dann auf die genutzte Laufzeit angepasst, d.h. bei einer Erst-/Mindestlaufzeit von 12 Monaten 2 Monatsbeiträge Zuzahlung.
Eine Laufzeitänderung ist mit der Zustimmung von TrainingPlus jederzeit zum Quartalsende bei Zahlung der tariflichen Beitragsdifferenz und einer Gebühr von 10,- € möglich.
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit innerhalb eines Jahres die Mitgliedschaft ohne Gründe maximal 3x (bei einem 24-Monats-Abo / 2 x bei einem 12-Monats-Abo / 1 x bei einem 6-Monats-Abo) jeweils 4 Wochen ohne Kosten stillzulegen. Darüber hinaus ist es nicht möglich, weitere Stilllegungen vorzunehmen.
Wenn es zu Schließzeiten von TrainingPlus aufgrund von Urlaub oder Krankheit kommt, wird der Zeitraum der Schließung der Trainingseinrichtung an die Vertragslaufzeit des Mitglieds angehängt.

Verlängerung bei Stilllegung

Bei vorübergehenden Verhinderungen (Bundeswehr, Zivildienst, Schwangerschaft, Unfälle), die die vereinbarte Nutzung der Trainingseinrichtungen verhindern, kann die Mitgliedschaft durch beiderseitige Erklärung für die Verhinderungszeit unterbrochen werden, sofern nicht eine Anpassung der Mitgliedschaft erfolgen kann. Die Gründe sind glaubhaft zu machen, die Dauer der Unterbrechung ist mitzuteilen.
Bei Schwangerschaft und Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um die ausgesetzte Zeit. Rückwirkende Stilllegungen sind ausgeschlossen. Für die Stilllegung wird eine Ruhegebühr von 10,- € fällig.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform

Empfehlung: Sie schaffen sich und uns klare Verhältnisse, wenn Sie entweder die Kündigung bei einem/einer unserer Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen abgeben und sich den Empfang bestätigen lassen, oder wenn Sie die Kündigung per Einschreiben gegen Rückschein versenden. Sofern bei Verträgen mit einer Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend um weitere 12 Monate. Der 6-Monats-Vertrag verlängert sich um weitere 6 Monate. In dem Verlängerungszeitraum beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten wiederum 8 Wochen zum Verlängerungs- bzw. Laufzeitende.

Beitragsanpassung

Während der Erst-/Mindestlaufzeit bleibt der Beitrag unverändert, ausgenommen evtl. Mehrwertsteuererhöhungen. TrainingPlus behält sich das Recht vor, angemessene Beitragsanpassungen vorzunehmen.

Haftungsausschlüsse

Die Aufsichtspflicht für mitgebrachte minderjährige Kinder obliegt den Mitgliedern.
Wird es der TrainingPlus aus Gründen höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Während dieser Zeit ruht jedoch der Anspruch auf Zahlung der Beiträge. TrainingPlus behält sich das Recht vor, jederzeit das Dienstleistungs- und Serviceangebot zu erweitern bzw. zu kürzen (z. B. Kursangebote, Öffnungszeiten, Servicezeiten) ohne dass sich daraus für das Mitglied ein Kündigungsgrund ergibt!
Wir übernehmen keinerlei Haftung für mitgebrachte Wertsachen wie Schmuck, Geld, Handy, Schuhe oder Kleidung. Benutzen Sie bitte die bereitgestellten Spinde und lassen Sie nichts außerhalb der Umkleideschränke liegen.
In den Räumen von TrainingPlus gilt die den Mitgliedern bei Vertragsabschluss ausgehändigte bzw. zugänglich gemachte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich TrainingPlus vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen.

Pflichten der Mitglieder

Anschriftenänderungen – bei Bankeinzug auch Kontoänderungen – sind dem, Unternehmen unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung hat das Mitglied TrainingPlus die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeamtsanfragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen, etc.) zu ersetzen. Werden offene Forderungen z.B. aus zusätzlichen Dienstleitungen auf Rückstand gebucht, ist TrainingPlus berechtigt, den jeweiligen Rückstand am 01. oder am 15. eines Monats mit abzubuchen.

Nebenabreden/ Teilnichtigkeit

Mündliche Nebenabreden bestehen keine. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß, Erholung und Erfolg in unserer Anlage!

TrainingPlus Das Medizinische Trainingszentrum
Stand: 01.01.2019

Aktuellste Infos zum Angebit finden Sie auch auf unserer Facebook-Seite.